Mit diesem Formular können Sie Ihre Hinweise übermitteln (Bilder, Videos, Personendaten, sonstige Informationen). Bitte machen Sie Angaben zu Ihrer Person und Erreichbarkeit. Dies hilft uns sehr, wenn wir Rückfragen zu Ihrem Hinweis haben. Sie können diesen aber auch ohne Angaben zu Ihrer Person oder Erreichbarkeit absenden.
Der Inhalt Ihrer Mitteilung wird an die Polizei Nordrhein-Westfalen übermittelt. Von dort werden die Informationen an die zuständige Polizeibehörde weitergleitet. Für die von Ihnen übermittelten Inhalte inkl. der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten gelten die gesetzlichen Speicherungsregeln aus dem Polizeigesetz NRW (§ 24 PolG NRW), der Strafprozessordnung (§ 483 StPO) und dem Datenschutzgesetz NRW (§ 13 DSG NRW). Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zum Zwecke der Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Über die zu Ihrer Person durch die Polizei NRW gespeicherten Daten können Sie gemäß § 18 Abs. 1 DSG NRW jederzeit Auskunft verlangen.
Vor Absenden des Hinweisformulars werden Sie um Zustimmung zur Speicherung der übermittelten Daten gebeten. Brechen Sie den Vorgang vorher ab, erfolgt keine weitere Datenübermittlung.
Bei jedem Zugriff auf Inhalte dieses Internetangebots werden zusätzlich technische Daten gespeichert (Name der hochgeladenen Datei, Datum und Uhrzeit der Anforderung, Übertragene Datenmenge, Fehlerstatus und IP-Adresse) in Bezug zu Ihrem genutzten Endgerätes (z. B. PC, Notebook, Tablet, Smartphone). Dies dient ggf. einer Verifizierung eines möglichen Missbrauchs unseres Internetangebotes.
Die übermittelten bzw. gespeicherten Daten werden nach Prüfung auf Vollständigkeit und Übermittlung an die zuständige Polizeibehörde nicht mehr benötigt und daher vom Server gelöscht. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben aus § 19 Abs. 3 Buchstabe b DSG NRW. Soweit im konkreten Einzelfall erforderlich, werden die erfassten Daten vor der Übermittlung bzw. Löschung zum Zweck der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr bzw. Ermittlungen bezüglich Missbrauchs des Hinweisportals durch die Polizei Nordrhein-Westfalen genutzt.
Hinweis: Wer durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu Unrecht verdächtigt, macht sich strafbar (§ 164 StGB).